Sportplatz
Hygienebestimmungen
des „TUS 1891 e.V. Rhens“
zur Durchführung des Trainings- und Sportbetriebs
im Außenbereich
gem. 29. Corona-Bekämpfungsverordnung,
Hygienekonzept Rheinland-Pfalz
und
Sportbund Rheinland
Stand: 04.12.2021
- Allgemeines
Mit der Anpassung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung schreibt der TuS Rhens seine Hygienebestimmungen fort und gibt sie hiermit seinen Mitgliedern und insbesondere Übungsleitern/innen bekannt. Sie sind im Rahmen der Durchführung von Trainings außerhalb von Gebäuden, auf den Sportgeländen, für die der TuS Rhens 1891 e.V. verantwortlich zeichnet, uneingeschränkt einzuhalten. Die Verantwortung hierzu delegiert der Vorstand auf jede(r) einzelne Teilnehmer/in und für die Durchführung der Trainings auf die Übungsleiter/innen. Sie werden von einem(r) Beauftragte(n) des Vorstandes in die o.g. Verordnungen und Konzepte eingewiesen und sind Ansprechpartner/innen vor Ort. Insbesondere stellen sie sicher, dass Personen mit entsprechenden Krankheitserscheinungen die Teilnahme am Training verwehrt wird. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen, reagieren die Übungsleiter/innen umgehend und stellen diese ab. Bei massiven Verstößen haben sie das Training komplett zu beenden und dem Vorstand über die Ereignisse zu berichten.
- Durchführungsbestimmungen
Abstandsregel: In diesem Rahmen ist Wettkampfsport, wie auch Kontaktsport für geimpfte und genesene Personen erlaubt.
Für nicht geimpfte Personen gilt die Kontaktbeschränkung.
Organisation: Zuschauer sind unter Einhaltung der Regelungen (z.B. nach wie vor Abstand von 1,5 m für nicht geimpfte Personen einhalten, Tragen einer Mund-Nasen-Maske) zugelassen.
Möglichst keine Warteschlangen bilden lassen
Ggfs. Abstände und Wege markieren, Einbahnstraßenregelungen sind zu bevorzugen
Personen mit erkennbaren Atemwegssymptomen sind vom Training/Sport/Zuschauen auszuschließen
Bewirtung im Rahmen der Vorgaben ist erlaubt.
Der TuS 1891 e.V. Rhens stellt am Eingang des Sportplatzes zur Kontaktnachverfolgung die „LUCA-App“ zur Verfügung. Die Pflicht zur Registrierung besteht derzeit zwar nicht, aber Gäste und Nutzer der Anlage
sollen angehalten werden, sich mit der App zu registrieren.
Einrichtungen: Sanitär- und Waschräume sind unter Wahrung des Abstandsgebots, bestenfalls nur einzeln zu nutzen
Waschmöglichkeiten mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern
Aushang von Hygienevorschriften
Hygienemaßnahmen 3G-Regel: Geimpfte, Genesene und Getestete einschließlich Übungsleiter*in dürfen teilnehmen
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln
Engmaschige Reinigung
Reinigung von Kontaktflächen mit fettlösendem Haushaltreiniger
Reinigung der Sportgeräte mit fettlösendem Haushaltreiniger
Tragen einer Mund-Nasenmaske mindesten nach OP-Standard oder höherwertiger
Verantwortlichkeiten:
den Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen wird die Verantwortung vor Ort übertragen
mit Ihrer Unterschrift nehmen die Übungsleiter/innen Kenntnis und stellen sicher, dass diese Vorschriften eingehalten werden
die Übungsleiter/innen weisen die Teilnehmer/innen vor jedem Training in die Hygienebestimmungen und die Trainingsorganisation ein
vor und im Anschluss an das Training tragen die Übungsleiter/innen Sorge, dass das Trainingsgerät vorschriftsmäßig desinfiziert wird
Teilnehmer/innen: Mitführen und Tragen(s.o.) einer Mund- Nasenmaske z.B. für die Nutzung bei Transport nach Verletzung pp
Mitführen, soweit notwendig eigener Trainingsgeräte wie z.B. Gymnastikmatten
Der Zutritt von Zuschauern/innen erfolgt getrennt von den Spielern/innen. Zuschauer/innen nutzen den Eingang vom Parkplatz aus, die Spieler/innen von der Straße „Mühlental“ aus.
- Sonstiges
Die Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen stehen im ständigen Kontakt mit dem Vorstand/ der Geschäftsstelle. Anpassungen der Trainingsdurchführung und auch der Hygienemaßnahmen werden regelmäßig abgestimmt.
Auf die Informationen zur Durchführung des Trainings der Sportfachverbände weisen wir hin. Hiermit hat sich jede(r) Übungsleiter/In selbständig vertraut zu machen.
Mit sportlichem Gruß
Der Vorstand